Rechtsanwaltskanzlei Holger E. Birkhahn persönlich - erfahren - kompetent
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Kosten der anwaltlichen Beauftragung:

Bitte beachten Sie, dass mit dem RA-Honorar das Büro, das Peronal, diverse Spezialprogramme und Literatur, Fortbildung der Mitarbeiter, Versicherungen, usw. bezahlt werden müssen.
Anwaltliche Beratung steht für Qualität - daher kann diese leider nicht kostenlos sein! Für einen Beratungsfehler muss der Rechtsanwalt gerade stehen, daher ist eine Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mindestens 250.000,00 € Pflicht.
So wird die Qualität der Beratung in Ihrem Interesse sicher gestellt.

Die Kosten werden in der Regel aufgrund des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) berechnet und richten sich regelmäßig nach dem sog. "Streitwert". Zudem sind auch Honorarvereinbarungen üblich und möglich. Sollte eine Rechtsschutzversicherung bestehen, so wird versucht, von dort eine Kostendeckung zu erhalten. Personen mit geringen oder gar keinem Einkommen erhalten in der Regel Beratungs-, Verfahrens-, oder Prozesskostenhilfe.

Selbstverständlich werden Sie als Mandant bereits vor der Beauftragung über die anfallenden Kosten und Ihr Kostenrisiko vollumfänglich informiert.

 

Ihr Rechtsanwalt Birkhahn